Tierparkordnung

 

1. Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.

2. Die Wege dürfen nicht verlassen werden.

3. Eltern haften für ihre Kinder.

4. Hunde sind auf dem gesamten Gelände an der Leine zu führen.

5. Das Werfen von Steinen oder anderen Gegenständen in die Gewässer ist verboten.

6. Das Abreißen von Pflanzen und das Verfüttern an die Tiere ist verboten.

7. Das Füttern der Tiere ist nur mit dem an der Kasse erhältlichen Futter erlaubt. (Fütterungsverbots-Schilder beachten)

8. Die Anweisungen des Parkpersonals sind zu befolgen.

9. Bei Verstößen gegen die Parkordnung ist mit einem Parkverweis zu rechnen.

10. Der Park wird videoüberwacht.

11. Bitte beachten Sie die Rauchverbots-Zonen in der Parkanlage.

 

Wir danken Ihnen für die Beachtung.

Ihr Nymphaea-Team